Einbürgerung
Kontakt
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Tel. 043 288 66 60
einwohnerkontrolle@hittnau.ch
Einbürgerungsverfahren
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Hittnau erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Gemeinde, das Gemeindeamt des Kantons Zürich und das Staatssekretariat für Migration am Verfahren beteiligt.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Als Schweizer Bürgerin bzw. Schweizer Bürger können Sie das Bürgerrecht von Hittnau nach 2 Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Hittnau beantragen. Das Gesuch finden Sie im Online-Dienst Einbürgerungsgesuch für Schweizer. Bitte richten Sie das Einbürgerungsgesuch an die Abteilung Sicherheit + Gesellschaft. Nach Eingang des Einbürgerungsgesuchs sowie den notwendigen Beilagen werden Ihre Unterlagen geprüft und, falls keine Beanstandungen vorliegen, vom Gemeinderat das Gemeindebürgerrecht erteilt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 2 Monate.
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Die wichtigsten Informationen zur ordentlichen und erleichterten Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen können Sie untenstehenden Links entnehmen:
Einbürgerungsgebühren
Die Einbürgerungsgebühren für Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer finden Sie im Online-Dienst Einbürgerungsgebühren Gemeinde Hittnau.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 288 66 60 | einwohnerkontrolle@hittnau.ch |