Abmeldung / Wegzug

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Tel. 043 288 66 60
einwohnerkontrolle@hittnau.ch

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen seit Ihrem Wegzug persönlich am Schalter der Einwo…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen seit Ihrem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzugCH ab.

Falls Sie beabsichtigen, die Schweiz zu verlassen, kann dieser Online-Dienst nicht genutzt werden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend.

Wegzug innerhalb der Schweiz
Es werden nachstehend genannte Unterlagen benötigt:

Schweizer Staatsangehörige

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)

Ausländische Staatsangehörige

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Ausländerausweis

Gebühren
Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.

Wegzug ins Ausland für Schweizer Staatsangehörige
Bei der persönlichen Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzuweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen.

Weitere Informationen für Auslandschweizer erteilt Ihnen das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten.

Wegzug ins Ausland für Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis vorweisen. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland müssen Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) eine Abmeldeerklärung zuhanden des Migrationsamts des Kantons Zürich ausfüllen.

Gebühren
Die Abmeldung ist kostenlos. Sollten Sie eine Abmeldebestätigung benötigen, kostet diese CHF 30.00.

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