Bauabfälle

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Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) müssen Baubewilligungsgesuche Auskunft über die anfallenden Bauabfälle, dere…

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) müssen Baubewilligungsgesuche Auskunft über die anfallenden Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung sowie deren Entsorgung geben. Damit sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt und die Verwertung von Rückbaustoffen gefördert werden.

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