Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist das oberste operative Organ der Verwaltung. Sie nimmt eine Stellung zwischen der politisch handelnden Exekutive und der nicht politisch handelnden Verwaltung ein. Sie sorgt für die Umsetzung von Entscheiden des Gemeinderates und ist für die verwaltungsinterne Koordination und Steuerung von Geschäften und Aufgaben verantwortlich. Die Rolle der Geschäftsleitung kann wie folgt umschrieben werden:

  • Sie überträgt die übergreifenden strategischen Vorgaben des Gemeinderates auf die operative Ebene, trifft die nötigen Entscheide und veranlasst deren Umsetzung.
  • Sie entlastet den Gemeinderat und wirkt bei der koordinierten Planung und den abteilungsübergreifenden Gemeinderatsgeschäften und Projekten mit.
  • Sie trägt dem Gemeinderat gegenüber die volle Verantwortung für das gute Funktionieren der Gemeindeverwaltung, insbesondere für rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe.
  • Die Geschäftsleitung übernimmt Vorbildfunktion für die gute Zusammenarbeit innerhalb der Gemeindeverwaltung.
  • Der Geschäftsleitung obliegt die Steuerung der finanziellen Mittel mittels des Jahresbudget und der Erfolgsrechnung.

Die fünfköpfige Geschäftsleitung setzt sich aus dem Gemeindeschreiber (Vorsitz) und vier Abteilungsleitenden zusammen.