Soziales
Sie befindetn sich in einer persönlichen Notlage und benötigen Hilfe und Vermittlung zu weiteren Kontakten? Wenden Sie sich an uns.
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Liegt eine wirtschaftliche Notlage vor und sind bestimmte Bedingungen erfüllt, kann finanzielle Hilfe in Anspruch genommen werden.
Liegt eine wirtschaftliche Notlage vor und sind bestimmte Bedingungen erfüllt, kann finanzielle Hilfe in Anspruch genommen werden.
Kommen Sie oder kommt eine Ihnen bekannte Person nicht mehr alleine zurecht? Ist Hilfe und Unterstützung nötig? Dann wenden Sie sich an die KESB Bezirk Pfäffikon.
Kommen Sie oder kommt eine Ihnen bekannte Person nicht mehr alleine zurecht? Ist Hilfe und Unterstützung nötig? Dann wenden Sie sich an die KESB Bezirk Pfäffikon.
Planen Sie ihre Zukunft nach der Pension? Möchten Sie Ihre AHV beziehen oder sind Sie auf Zusatzleistungen angewiesen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Planen Sie ihre Zukunft nach der Pension? Möchten Sie Ihre AHV beziehen oder sind Sie auf Zusatzleistungen angewiesen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Die Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Referenzalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.
Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausgerichtet. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Die Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Referenzalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.
Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausgerichtet. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Die Gemeinde Hittnau betreut im Auftrag von Bund und Kanton Asylsuchende. Die Zuweisung von Asylsuchenden an die Gemeinden erfolgt durch den Kanton Zürich.
Die Gemeinde Hittnau betreut im Auftrag von Bund und Kanton Asylsuchende. Die Zuweisung von Asylsuchenden an die Gemeinden erfolgt durch den Kanton Zürich.