AHV-Zweigstelle
AHV-Zweigstelle
Steht die Pension vor der Tür? Die Altersrente ersetzt bei Frauen ab 64 Jahre und bei Männern ab 65 Jahren einen Teil des Arbeitseinkommens. Die Höhe hängt von den AHV-Beiträgen und Beitragsdauer ab.
Für die Altersrente braucht es in jedem Fall eine Anmeldung, am besten 5 bis 6 Monate im Voraus. Weitere Informationen und Merkblätter zur AHV / IV finden Sie über folgenden Link.
Zusatzleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV / IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, kann berechnet werden, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wenden Sie sich bitte für eine Beratung an die zuständige Beratungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV / IV:
Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon
Telefon: 044 952 52 40
E-Mail: sozialversicherungen@pfaeffikon.ch
Webseite
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 043 288 66 40 | soziales@hittnau.ch |