Generelle Informationen

Urnenstandort

Im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses am Schalter der Einwohnerkontrolle, jeweils am Abstimmungssonntag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Wahl oder Abstimmung berechtigt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Verlust des Stimmrechtsausweises
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Schalter persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder eine Identitätskarte bzw. einen Pass mitbringen.

Brieflich abstimmen

Beachten Sie für die briefliche Abstimmung die Anleitung auf dem Abstimmungsmaterial. Sie können Ihr Abstimmungscouvert während den gängigen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle in die Urne einwerfen oder es per Post zustellen. Bitte bedenken Sie, dass die Zustellung per B-Post mehrere Arbeitstage benötigt.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird,
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält,
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.

Abstimmungshilfe
Eine Abstimmungshilfe finden Sie unter easyvote. Die Informationen über nationale Abstimmungsvorlagen gestalten sich einfach, verständlich und sind politisch neutral.