Trinkwasser

Die Wasserversorgung Hittnau orientiert jährlich über die Trinkwasserqualität gemäss der Informationspflicht für Trinkwasservertreiber auf Basis der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Mai 2015; SR 817.022.11.

Art. 5 TBDV: „Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, hat die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und –abnehmer mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.“

Alle Informationen zur Trinkwasserqualität der Gemeinde Hittnau finden Sie unter folgendem Link und im unten angehängten Dokument.

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