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Steuerauskunft an Dritte
Wird von einer Drittperson ein berechtigtes Interesse geltend gemacht, kann dieser im Rahmen der Gesetzgebung das steuerbare Einkommen und Vermögen einer steuerpflichtigen Person bekannt gegeben werden. Es wird ein sogenannter Steuerausweis ausgestellt.
Sie haben die Möglichkeit, die Daten des Steuerregisters für Dritte sperren zu lassen (Datensperre). Das entsprechende Formular finden Sie im Online-Dienst Gesuch um Datensperre.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 288 66 22 | steuern@hittnau.ch |