Strassenbeleuchtung

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Strassenbeleuchtung

Die öffentliche Beleuchtung dient vor allem der Sicherheit im Strassenverkehr. Von einer ausreichenden Ausleuchtung der Verkehrsflächen profitieren in erster Linie auch immer die Schwächeren, das heisst nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer.

Gut geplante Anlagen mit ausreichender Lichtstärke und genügenden Kontrastverhältnissen sind die optimale Voraussetzung für deren Schutz.

Die Betriebszeiten der öffentlichen Beleuchtung sind wie folgt:

Sonntag bis Donnerstag
Betriebszeit am Abend 00:30 Uhr
Abenddämmerung (AD) 24:00 bis 00:30 Uhr
Ausgeschaltet 00:30 bis 05:00 Uhr
Morgendämmerung (MD) 05:00 bis 05:30 Uhr
Betriebszeit am Morgen 05:30 Uhr

 

Freitag und Samstag
Betriebszeit am Abend 01:00 Uhr
Abenddämmerung (AD) 00:30 bis 01:00 Uhr
Ausgeschaltet 01:00 bis 05:00 Uhr
Morgendämmerung (MD) 05:00 bis 05:30 Uhr
Betriebszeit am Morgen 05:30 Uhr
 

 

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