Luppmenpark

Videos zur Urnenabstimmung vom 12. März 2023 sowie zum Projekt

Urnenabstimmung

 

https://youtu.be/UhPatTY1WQc

Projektvorschau

 

https://youtu.be/jhi-d27Sv34

Dokument Kernbotschaften (Fragen und Antworten)

Präsentation-Slides (Informationsanlass vom 11.02.2023)

Medienmitteilung vom 07.11.2022
 

Luppmenpark-Projekte: Mehr Aufwand, mehr Kosten

Gestaltungsplan, Projektwettbewerb, Baurechtsvertrag: Drei Kredite zum Vorhaben Luppmenpark hatten die Stimmberechtigten in den Jahren 2017, 2019 und 2021 bewilligt. Nun legt der Gemeinderat die drei Abrechnungen vor. Sie haben eine Gemeinsamkeit: Die genehmigten Kosten wurden – zum Teil deutlich – überschritten.

An der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 genehmigten die Hittnauer Stimmberechtigten den so genannten Ausgliederungserlass Luppmenpark. Damit wurde die Erstellung von preisgünstigen Alterswohnungen im Luppmenpark an die Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) übertragen. Die Gemeinde konnte damit einen Prozess abschliessen, der die Stimmberechtigten in den letzten sechs Jahren an der Gemeindeversammlung mehrfach beschäftigt hatte.

Nach dem inhaltlichen Projektende legt der Gemeinderat nun auch den finanziellen Abschluss vor, und zwar für alle drei Kredite gleichzeitig. Zusammengefasst muss festgestellt werden: Die Angelegenheit erwies sich durchs Band deutlich komplexer als bei der Kreditberechnung angenommen. Entsprechend fiel mehr Arbeit an, was zu Mehrkosten führte. Teilweise sind diese markant.

Vier Jahre für den Gestaltungsplan
Im Jahr 2017 galt es, als ersten Schritt einen Gestaltungsplan für das Areal Luppmenpark zu erarbeiten. Der Planungskredit, genehmigt durch die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017, belief sich auf CHF 180'000.00. Die Abrechnung beläuft sich nun auf CHF 239'925.00, was Mehrkosten von 33 Prozent entspricht. Ursache dafür ist letztlich die lange Planungszeit von vier Jahren, so die Begründung des Gemeinderates. In dieser Zeit hätten sich die Rahmenbedingungen – beispielsweise bezüglich Denkmalpflege oder Gewässerabstandslinien – immer wieder verändert. Der Koordinationsbedarf mit den kantonalen Stellen war entsprechend deutlich höher als vorgesehen. Dies zog auch Mehrarbeit für die administrative Begleitung des Planungsprozesses und die Öffentlichkeitsarbeit nach sich.

Siegerprojekt «Boule» wird realisiert
Vergleichsweise nahe beim Kostendach liegt die Abrechnung für den Projektwettbewerb. In zwei Beschlüssen hatte die Gemeindeversammlung dafür total CHF 326'000.00 gesprochen, effektiv gebraucht wurden CHF 353'628.00. Auch hier sind die Mehrkosten hauptsächlich durch einen erhöhten Koordinationsbedarf mit der kantonalen Denkmalpflege entstanden.

Als Resultat liegt das Siegerprojekt «Boule» vor, dessen Realisierung nun in den Händen der Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) liegt.

Kurvenreicher Weg zum Baurechtsvertrag
Prozentual am happigsten fällt die Kreditüberschreitung beim Baurechtsvertrag aus. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass die GAL auf dem Luppmenpark-Areal überhaupt bauen kann. CHF 22'000.00 waren für dessen Erarbeitung bewilligt worden, die Abrechnung weist nun CHF 54'083.00 aus – ein Plus von 146 %.

Der Weg zum Baurechtsvertrag war deutlich kurven- und verzweigungsreicher, als man sich das ursprünglich vorgestellt hatte. Nicht nur die Frage «Baurecht oder Eigentumsübertragung?» stand wiederholt im Raum und erforderte umfassende rechtliche Abklärungen. Als Knackpunkt erwies sich die exakte Definition des Baurechtsgrundstücks. Ursprünglich war man vom gesamten Luppmenareal ausgegangen. Im Zusammenhang mit dem Projektwettbewerb und der Klärung von Finanzierungsfragen zeigte sich jedoch, dass nur das effektiv benötigte Bauland abgegeben werden soll. So mussten verschiedene Szenarien erarbeitet werden, was aufwandmässig zu Buche schlug. Schliesslich beinhaltete dieser Prozessschritt auch die Ausarbeiten des Ausgliederungserlasses, welcher Kernpunkt der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 war.

Die Bilanz über alle drei Kredite: CHF 528'000.00 bewilligt, CHF 647'635.00 gebraucht – das ist eine Kreditüberschreitung von CHF 119'635.00 oder 22 Prozent. Über alle drei Abrechnungen wird die Gemeindeversammlung vom 27. November zu befinden haben.

Luppmenpark-Projekte

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