Ausländerausweis / Einreise in die Schweiz

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Tel. 043 288 66 60
einwohnerkontrolle@hittnau.ch

Ausländerrechtliche Bestimmungen

Für unsere ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner nehmen wir folgende Gesuche z. Hd. des Migrationsamtes des Kantons Zürich persönlich entgegen: Niederlassungsgesuche Aufenth…

Für unsere ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner nehmen wir folgende Gesuche z. Hd. des Migrationsamtes des Kantons Zürich persönlich entgegen:

  • Niederlassungsgesuche
  • Aufenthaltsgesuche
  • Kurzaufenthaltsgesuche
  • Verlängerungsgesuche
  • Umwandlungsgesuche
  • Gesuche um Duplikat

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Weitere Angaben in Bezug auf Visa und Einreise erhalten Sie direkt beim Migrationsamt des Kantons Zürich.

Verlängerung der Ausländerausweise
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweiskategorien B und C erhalten jeweils ca. zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B bei nicht EU/EFTA) und mit dem Ausländerausweis und Reisepass oder Identitätskarte der Einwohnerkontrolle spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung vorgelegt werden. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es anschliessend an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter. Die Verlängerungsgebühr muss direkt am Schalter (Bar oder Karte) beglichen werden.

Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweiskategorien F und L erhalten kein Verlängerungsformular per Post zugestellt. Diese müssen sich am Schalter der Einwohnerkontrolle für die Verlängerung melden. Die Verlängerungsgebühr muss ebenfalls direkt am Schalter beglichen werden.

Gesuche für das Migrationsamt sind immer persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorzulegen (gilt auch für Kinder und Jugendliche).

Zugehörige Objekte