Grundstückgewinnsteuer

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Steuern
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Tel. 043 288 66 22
steuern@hittnau.ch

Grundstückgewinnsteuer

Der Gewinn durch den Verkauf eines Grundstücks (Liegenschaft) wird grundsätzlich mit der Grundstückgewinnsteuer einmalig besteuert. Ausgenommen sind gewisse Sachverhalte, die zu einem Au…

Der Gewinn durch den Verkauf eines Grundstücks (Liegenschaft) wird grundsätzlich mit der Grundstückgewinnsteuer einmalig besteuert. Ausgenommen sind gewisse Sachverhalte, die zu einem Aufschub der Steuer führen. Haben Sie hierzu Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Vorausberechnung / Sicherstellung
Häufig wird der Steuerbetrag vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch das Gemeindesteueramt vorausberechnet. Diese Berechnung kann zur Sicherstellung des Steuerbetrags verwendet werden. Wenn Sie eine Vorausberechnung wünschen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Für die Sicherstellung beim Gemeindesteueramt verwenden Sie folgendes Bankkonto:

Zahlungszweck   GGST-Depot / Konto 2006.10 H / Namen Verkäufer
Bank Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
IBAN CH31 0070 0115 2002 8034 2
Clearing / SWIFT 700 / ZKBKCHZZ80A
Kontoinhaber Politische Gemeinde Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau


Steuererklärung
Innert 30 Tagen nach der Eigentumsübertragung (Handänderung) ist die Grundstückgewinnsteuererklärung bei uns einzureichen. Das Formular kann über den Online-Dienst Grundstückgewinnsteuererklärung am Computer ausgefüllt werden, muss aber mit den Beilagen in Papierform eingereicht werden.

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