Elektroheizungen ab 2030
Elektroheizungen werden ab 2030 verboten
Inkraftsetzung Änderung Energiegesetz
Am 28. November 2021 hat das Zürcher Stimmvolk dem Verbot von Elektroheizungen zugestimmt. Bestehende Anlagen müssen bis 2030 durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Gibt es Ausnahmen? Welche Fristen gelten? Warum das Verbot? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Warum hat der Kanton Zürich das Verbot von Elektroheizungen eingeführt?
Elektroheizungen haben einen sehr hohen Strombedarf. Mit dem Strombedarf eines mit Elektroheizungen beheizten Einfamilienhauses (EFH) könnten drei EFH mittels Wärmepumpe beheizt werden. «Elektrischer Strom ist kostbar – viel zu kostbar, um damit direkt-elektrisch Wärme zu erzeugen, also den Strom durch einen Widerstand zu leiten, bis er warm wird», betont die Baudirektion des Kantons Zürich. Viel sinnvoller ist es, den Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe einzusetzen. So lässt sich die gleiche Menge an Wärme mit nur einem Drittel des Strombedarfs erzeugen.
Welche Ziele verfolgt der Kanton Zürich mit dieser Massnahme?
Zum Schutz des Klimas will der Kanton Zürich Öl- und Gasheizungen schrittweise ersetzen. Auch im Verkehrssektor steht die Elektrifizierung im Fokus. Der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Heizsystemen und Elektroautos reduziert den CO₂-Ausstoss erheblich. Gleichzeitig steigt aber auch der Stromverbrauch an. Darum ist es wichtig, den vorhandenen Strom so effizient wie möglich zu nutzen. Der Kanton meint: Für stromintensive Elektroheizungen bleibt kein Platz.
Handelt es sich um ein vollständiges Verbot?
Ja, das Verbot betrifft sämtliche Gebäude. Allerdings ist zu beachten, dass in Neubauten aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits seit 1991 kaum noch Elektroheizungen installiert werden. Die allermeisten Elektroheizungen sind daher schon rund 40 Jahre alt. Seit 2013 gilt auch in bestehenden Bauten ein ausdrückliches Verbot für deren Einbau und Ersatz. Bis 2030 müssen nun alle noch vorhandenen Elektroheizungen sowie zentrale elektrische Warmwasserboiler ersetzt werden.
Betrifft das Verbot ausschliesslich Elektroheizungen oder auch Elektrospeicherheizungen?
Die Pflicht zur Sanierung betrifft alle ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen – sowohl zentrale als auch dezentrale. Dazu gehören unter anderem auch Elektrospeicherheizungen und elektrische Direkt- oder Infrarotheizungen. Auch zentrale Elektroboiler zur Warmwassererzeugung zählen dazu.
Warum ist es sinnvoll, vor 2030 auf eine andere Heizung umzusteigen?
Es ist ratsam, den Heizungsersatz vorausschauend zu planen und jetzt von Fördergeldern zu profitieren. Ein Umstieg in letzter Minute könnte wegen Kapazitätsengpässen, hoher Nachfrage oder möglichen Änderungen bei den Förderprogrammen um einiges teurer werden. Weitere Informationen sowie ein Fördergeldrechner stehen auf der kantonalen Webseite zur Verfügung www.zh.ch/de/umwelt-tiere/energie/energiefoerderung.
Gibt es Fristen oder Übergangsregelungen nach 2030?
Nein, die gibt es nicht. Aufgrund der bestehenden Vorschriften werden die meisten Elektroheizungen im Jahr 2030 bereits rund 40 Jahre alt sein und somit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Daher markiert 2030 – laut Kanton – das Ende der zulässigen Betriebsdauer.
Was passiert mit bestehenden Elektroheizungen (Stichwort: Entsorgung)?
Nach der Ausserbetriebnahme werden sie im Normalfall vom Heizungsinstallateur fachgerecht demontiert und rezykliert, bevor die neue Heizung eingebaut wird. Für den Erhalt von Förderbeiträgen ist die Entfernung des alten Systems eine Bedingung.
Welche Alternativen zu Elektroheizungen gibt es?
Gemäss den Vorschriften des Kantons Zürich soll ein klimaneutrales Heizsystem installiert werden. Die kommunale Energieplanung sieht vor, dass sich je nach Lage der Anschluss an einen Wärmeverbund anbietet https://www.hinwil.ch/dienstleistungen/25704. Weiter sind beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Holzpelletsheizung möglich. Zusätzliche Informationen rund um den Heizungsersatz finden Sie auf der Website vom Kanton Zürich zh.ch/elektroheizungen.
Quelle: www.ekz.ch/de/blue/wissen/2025/verbot-elektroheizungen
Kanton Zürich
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