Bauen | Gesuche
Auf dieser Seite erfolgt ein Zusammenzug und Überblick über die publizierten Baugesuche von Hittnau. Neue Bauprojekte werden jeweils freitags publiziert. Die aktuellen Baugesuche finden Sie hier.
Auf dieser Seite erfolgt ein Zusammenzug und Überblick über die publizierten Baugesuche von Hittnau. Neue Bauprojekte werden jeweils freitags publiziert. Die aktuellen Baugesuche finden Sie hier.
Ab dem 1. März 2026 können neue Baugesuche ausschliesslich volldigital über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Auch der Daten- und Informationsaustausch erfolgt über die Plattform. Erfahren Sie hier alle Informationen zu den elektronischen Baugesuchen.
Ab dem 1. März 2026 können neue Baugesuche ausschliesslich volldigital über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Auch der Daten- und Informationsaustausch erfolgt über die Plattform. Erfahren Sie hier alle Informationen zu den elektronischen Baugesuchen.
Elektroheizungen werden ab 2030 verboten. Erfahren Sie hier alle Einzelheiten zu dieser Gesetzesänderung.
Elektroheizungen werden ab 2030 verboten. Erfahren Sie hier alle Einzelheiten zu dieser Gesetzesänderung.
Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung der grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an das Bauvorhaben stellt. Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, muss es von der örtlichen Baubehörde bewilligt werden.
Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung der grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an das Bauvorhaben stellt. Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, muss es von der örtlichen Baubehörde bewilligt werden.
Hier erfahren Sie, wo Sie Grundbuchauszüge für Ihr Bauvorhaben bestellen können.
Hier erfahren Sie, wo Sie Grundbuchauszüge für Ihr Bauvorhaben bestellen können.
Mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) wird die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt sind. Der Zonenplan sowie alle Kernzonenpläne sind hier ebenfalls aufgeführt.
Mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) wird die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt sind. Der Zonenplan sowie alle Kernzonenpläne sind hier ebenfalls aufgeführt.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss die Bauherrschaft Auskunft zur Entsorgung der Bauabfälle geben. Damit sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt und die Verwertung von Rückbaustoffen gefördert werden.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss die Bauherrschaft Auskunft zur Entsorgung der Bauabfälle geben. Damit sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt und die Verwertung von Rückbaustoffen gefördert werden.
Die Feuerpolizei sorgt von der Planung bis zur Ausführung eines neuen Gebäudes und mit periodischen Kontrollen bestehender Gebäude sowie Anlagen für einen hohen Sicherheitsstandard.
Die Feuerpolizei sorgt von der Planung bis zur Ausführung eines neuen Gebäudes und mit periodischen Kontrollen bestehender Gebäude sowie Anlagen für einen hohen Sicherheitsstandard.
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den Anforderungen der Besonderen Bauverordnung I entsprechen.
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den Anforderungen der Besonderen Bauverordnung I entsprechen.
Periodische Kontrolle der Feuerungsanlagen.
Periodische Kontrolle der Feuerungsanlagen.
Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) obliegt der Unterhalt der Schutzräume den Eigentümern.
Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) obliegt der Unterhalt der Schutzräume den Eigentümern.
Das Bauvorhaben unterliegt nach Art. 46 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) der Schutzraumbaupflicht. Es liegt auf Grund der Ergebnisse "Verfahren Ausgleichsgebiete" und basierend auf Art. 47 Absatz 1 BZG in einem Gebiet mit herabgesetzter Schutzraumbautätigkeit.
Das Bauvorhaben unterliegt nach Art. 46 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) der Schutzraumbaupflicht. Es liegt auf Grund der Ergebnisse "Verfahren Ausgleichsgebiete" und basierend auf Art. 47 Absatz 1 BZG in einem Gebiet mit herabgesetzter Schutzraumbautätigkeit.
Während eines Neu- oder Umbaus kann das Gesuch für einen provisorischen Wasserbezug eingereicht werden. Beispielsweise für Gewässerschutzmassnahmen wie Absetzbecken, Neutralisationsanlage, provisorische WC-Anlage mit Kanalisationsanschluss usw.
Während eines Neu- oder Umbaus kann das Gesuch für einen provisorischen Wasserbezug eingereicht werden. Beispielsweise für Gewässerschutzmassnahmen wie Absetzbecken, Neutralisationsanlage, provisorische WC-Anlage mit Kanalisationsanschluss usw.