Anmeldung / Zuzug

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Tel. 043 288 66 60
einwohnerkontrolle@hittnau.ch

Anmeldung / Zuzug

Sie ziehen nach Hittnau? Wir heissen Sie hier herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen seit Ihrem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via…

Sie ziehen nach Hittnau? Wir heissen Sie hier herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen seit Ihrem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzugCH an. Die Abmeldung am vorherigen Wohnort muss bei einer persönlichen Vorsprache bereits erfolgt sein.

Bei Zuzug aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache mit den unten genannten Dokumenten zwingend.

Bitte lassen Sie der Einwohnerkontrolle folgende Unterlagen zukommen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Einverständnis der Verwaltung bzw. des Eigentümers bei Untermiete
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Sorgerechtsregelung bei minderjährigen Kindern von unverheirateten Eltern

Ausländische Staatsangehörige

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Einverständnis der Verwaltung bzw. des Eigentümers bei Untermiete
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburts- / Ehe- / Familienschein / Scheidungsurteil international bzw. übersetzt in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch
  • Sorgerechtsregelung bei minderjährigen Kindern von unverheirateten Eltern

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland benötigen wir von ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich, falls vorhanden:

  • Zusicherung oder Ermächtigung der Visumserteilung
  • Arbeitsvertrag

Das genaue Ausweisverfahren erklären wir Ihnen bei der persönlichen Vorsprache.

Gebühren
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 40.00 pro erwachsene Person zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren. Die Anmeldegebühren sind in der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Hittnau ersichtlich, welche untenstehend in der Rubrik Gesetzessammlung eingesehen werden kann.

Zugehörige Objekte