Aufhebung Reglement für die Herausgabe des „Hittnau INTERN“
Mit Beschluss Nr. 100 setzte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. August 2018 den Vergabeentscheid fest, ab 1. Januar 2019 Gestaltung, Druck und Distribution des Mitteilungsblattes „Hittnau INTERN“ der Stoz Werbeagentur AG in Pfäffikon zu übergeben. Das bisher bestehende Reglement für die Herausgabe des „Hittnau INTERN“ vom 1. Januar 2006 kann somit ersatzlos aufgehoben werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Hittnau
Hittnau, 8. Februar 2019
Zugehörige Objekte
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