Anordnung einer Urnenabstimmung: Totalrevision der Zweckverbandsstatuten des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon ZH

12. Oktober 2026
Im Auftrag der Gemeinde Pfäffikon ZH informieren wir Sie über die nachfolgende Amtliche Publikation.

Bitte beachten Sie das angehängte Dokument.

Titel der Bekanntmachung
Anordnung Urnenabstimmung - Totalrevision Zweckverbandsstatuten des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon ZH

Inhalt der Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2026 die Abstimmung über die Totalrevision der Zweckverbandsstatuten des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon auf den Sonntag, 28. Februar 2027, angeordnet.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen die Anordnung der Urnenabstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH

Zugehörige Objekte

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