Pfäffiker-/ Tösstalstrasse und Jakob-Stutz-Strasse, Ortsdurchfahrt und Fahrbahninstandsetzung

14. September 2026

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Auf der Pfäffiker- und Tösstalstrasse sowie der Jakob Stutz-Strasse sind diverse Massnahmen geplant. Die beiden Ortseinfahrten (Seite Saland und Seite Pfäffikon) sollen beidseitige Eingangstore erhalten, die Verkehrssicherheit für die Fussgänger- bzw. Schulwegsicherung soll mithilfe von Querungshilfen verbessert sowie die Bushaltestellen «Industrie» und «Sonne» sollen hindernisfrei ausgebaut werden. Zudem ist die Instandsetzung der Fahrbahn, die Erneuerung und Anpassung der Entwässerung und Beleuchtung vorgesehen. Der betroffene Perimeter des Projekts erstreckt sich von Strassenkilometer km 9.343 bis 10.491 auf der Pfäffiker-/Tösstalstrasse und von km 7.330 bis km 7.463 auf der Jakob-Stutz-Strasse.

Angaben zur Auflage
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, zur Einsicht auf.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/tiefbau/geplante-strassenprojekte/planauflageverfahren/einspracheverfahren.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkten Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise
Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interesse berührte Personen, Gemeinde sowie andere Körperschaft oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Hittnau, Abteilung Tiefbau + Infrastruktur, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, PM Ost, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

 

Einsprachen:
Frist und Gegenstand:

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprachen, wird gemäss § 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung bzw. der gestellten Beitragsforderung einverstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission.

Enteignungsbann:
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung des Kantons an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechts hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden.

Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften vorgenommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14. Oktober 2026

Kontaktstelle
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt,
Projektieren und Realisieren, PM Ost
Walcheplatz 2
8090 Zürich

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur

Zugehörige Objekte

Name Download
00-Projektmappe_Inhalt (PDF, 90 kB) Download 0 00-Projektmappe_Inhalt
00-Titelblatt_Projektmappe (PDF, 1.78 MB) Download 1 00-Titelblatt_Projektmappe
01-101_Übersicht_1_10'000 (PDF, 2.71 MB) Download 2 01-101_Übersicht_1_10'000
02-Beilage_AB_Strassenlaerm_Hittnau_inkl._EA_20260819 (PDF, 1.9 MB) Download 3 02-Beilage_AB_Strassenlaerm_Hittnau_inkl._EA_20260819
02-Beilage_Hitzeminderung (PDF, 498 kB) Download 4 02-Beilage_Hitzeminderung
02-Technischer_Bericht_Bauprojekt (PDF, 6.39 MB) Download 5 02-Technischer_Bericht_Bauprojekt
03-Kostenvoranschlag (PDF, 2.31 MB) Download 6 03-Kostenvoranschlag
04-104_Situation_T1 (PDF, 7.23 MB) Download 7 04-104_Situation_T1
05-105_Situation_T2 (PDF, 4.33 MB) Download 8 05-105_Situation_T2
06-106_Situation_T3 (PDF, 4.37 MB) Download 9 06-106_Situation_T3
07-107_Situation_T4 (PDF, 2.16 MB) Download 10 07-107_Situation_T4
08-108_Situation_T5 (PDF, 2.02 MB) Download 11 08-108_Situation_T5
09-109_Werkleitungen_T1 (PDF, 7.6 MB) Download 12 09-109_Werkleitungen_T1
10-110_Werkleitungen_T2 (PDF, 5.09 MB) Download 13 10-110_Werkleitungen_T2
11-111_Werkleitungen_T3 (PDF, 5.8 MB) Download 14 11-111_Werkleitungen_T3
12-112_Werkleitungen_T4 (PDF, 2.36 MB) Download 15 12-112_Werkleitungen_T4
13-113_Werkleitungen_T5 (PDF, 2.25 MB) Download 16 13-113_Werkleitungen_T5
14-114_LP_Pfäffiker_Tösstal (PDF, 1.81 MB) Download 17 14-114_LP_Pfäffiker_Tösstal
15-115_LP_Jakob-Stutz (PDF, 1.57 MB) Download 18 15-115_LP_Jakob-Stutz
16-116_QP's_T1 (PDF, 1.89 MB) Download 19 16-116_QP's_T1
17-117_QP's_T2 (PDF, 1.99 MB) Download 20 17-117_QP's_T2
18-118_QP's_T3 (PDF, 1.8 MB) Download 21 18-118_QP's_T3
19-119_QP's_T4 (PDF, 1.82 MB) Download 22 19-119_QP's_T4
20-120_QP's_T5 (PDF, 1.68 MB) Download 23 20-120_QP's_T5
21-121_Normalprofile (PDF, 1.94 MB) Download 24 21-121_Normalprofile
22-122_Landerwerb_T1 (PDF, 1.78 MB) Download 25 22-122_Landerwerb_T1
23-123_Landerwerb_T2 (PDF, 1.96 MB) Download 26 23-123_Landerwerb_T2
24-124_Landerwerb_T3 (PDF, 2.07 MB) Download 27 24-124_Landerwerb_T3
25-125_Landerwerb_T4 (PDF, 1.72 MB) Download 28 25-125_Landerwerb_T4
26-126_Landerwerb_T5 (PDF, 2.63 MB) Download 29 26-126_Landerwerb_T5
27-Landerwerbstabelle (PDF, 251 kB) Download 30 27-Landerwerbstabelle
28-127_Markierung-Signalisationsplan_T1-2-5 (PDF, 4.41 MB) Download 31 28-127_Markierung-Signalisationsplan_T1-2-5
29-128_Markierung-Signalisationsplan_T3-4 (PDF, 3.61 MB) Download 32 29-128_Markierung-Signalisationsplan_T3-4