Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Wohngebiet per Freitag, 28. August 2026 um 12:00 Uhr

28. August 2026
Die Niederschläge der vergangenen Tage sowie der deutliche Temperaturrückgang haben zu einer spürbaren Entspannung der Trockenheitssituation geführt. In Koordination mit den Bezirksgemeinden hebt der Gemeindepräsident das mit Präsidialverfügung vom 13. Juli 2026 (Beschluss-Nr. 66) erlassene allgemeine Feuerwerk- und Feuerverbot im Wohngebiet auf.

Bitte beachten Sie, dass das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin bestehen bleibt.

 

Gültigkeit
Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots tritt per Freitag, 28. August 2026 um 12:00 Uhr in Kraft.

Trotz der erfolgten Aufhebung wird die Bevölkerung weiterhin um einen verantwortungsbewussten und sorgfältigen Umgang mit offenem Feuer im Freien sowie mit Raucherwaren gebeten.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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Präsidialverfügung Aufhebung Feuerverbot_unterzeichnet (PDF, 300 kB) Download 0 Präsidialverfügung Aufhebung Feuerverbot_unterzeichnet