Einladung zur Kirchgemeindeversammlung am 6. September 2026 in der reformierten Kirche Hittnau
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Hittnau werden eingeladen zur Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 6. September 2026, um 11:15 Uhr in der Reformierten Kirche Hittnau
Anträge der Kirchenpflege betreffend:
- Behörden
Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Hittnau für die Amtsperiode 2026 – 2030 - Allfällige Anfragen
gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Aktenauflage
Die Anträge, Akten und das Stimmregister liegen ab der Veröffentlichung dieser Anordnung elektronisch und zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.
Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet der zuständigen Behörde einzureichen.
Beleuchtender Bericht
Der Beleuchtende Bericht ist ab Publikation der Einladung zur Gemeindeversammlung auf der Website der Gemeinde Hittnau einsehbar. Print-Exemplare können auf Verlangen bezogen werden (§ 19 Gemeindegesetz).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Einladung zur Kirchgemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Präsident Jürg Bruppacher, Forchstrasse 155, 8127 Forch, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die Evang-ref. Kirchenpflege
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Einladung zur Kirchgemeindeversammlung (PDF, 564 kB) | Download | 0 | Einladung zur Kirchgemeindeversammlung |
| Beleuchtender Bericht zur Kirchgemeindeversammlung (PDF, 288 kB) | Download | 1 | Beleuchtender Bericht zur Kirchgemeindeversammlung |