Tempo-30-Zone im Weiler Schönau, Bauliche Massnahmen, öffentliche Planauflage gemäss §16 und §17 Strassengesetz
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Durchführende Stelle
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Angaben zur Auflage:
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 2. Juli 2026 bis zum 3. August 2026 im Gemeindehaus Hittnau während den Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle auf oder können auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Massgebend sind einzig die effektiv aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkten Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 3. August 2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Stellungnahme der KaPo Zürich (PDF, 159 kB) | Download | 0 | Stellungnahme der KaPo Zürich |
| Verkehrstechnisches Gutachten Weiler Schönau (PDF, 1.2 MB) | Download | 1 | Verkehrstechnisches Gutachten Weiler Schönau |
| Massnahmenplan Weiler Schönau (PDF, 1.63 MB) | Download | 2 | Massnahmenplan Weiler Schönau |