Tempo-30-Zone im Weiler Schönau, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung, Hittnau
Im Sinne des Mitwirkungsverfahren gemäss §13 Strassengesetz (StrG) wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Durchführende Stelle
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Angaben zum Projekt
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 20. April 2026 bis zum 20. Mai 2026 im Gemeindehaus Hittnau (Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, Einwohnerkontrolle, Stock 3) während den Büroöffnungszeiten oder unter www.hittnau.ch auf.
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. Mai 2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Schönau verkehrstechnisches Gutachten (PDF, 1.21 MB) | Download | 0 | Schönau verkehrstechnisches Gutachten |
| Schönau Massnahmenplan (PDF, 1.44 MB) | Download | 1 | Schönau Massnahmenplan |