Ergebnisse des 1. Wahlgangs der Pfarrwahl und der Erneuerungswahlen der reformierten Kirchgemeinde und Ankündigung des 2. Wahlgang vom 14. Juni 2026 für die Besetzung von offenen Stellen

9. März 2026

Das Ergebnis der am 8. März 2026 durchgeführten Erneuerungswahlen der reformierten Kirchgemeinde für die Amtsdauer 2026 – 2030 lautet gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 wie folgt:

In die Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind:

  • Hotz Glanzmann Irene (499 Stimmen)
  • Bieri Andreas (498 Stimmen)
  • Brünker Peter (497 Stimmen) sowie als Präsident
  • Jelk Sabrina (497 Stimmen)
  • Märki Martina (496 Stimmen)
  • Schlumpf Nicole (487 Stimmen)
  • 1 Sitz bleibt unbesetzt

Das Pfarrehepaar Noemi und Joshua Walder wurde eindeutig als Pfarrer/in der Evangelisch-reformierten Kirche Hittnau gewählt.

Die Wahlprotokolle befinden sich unten in den Anhängen.

Da gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 nicht alle Stellen der reformierten Kirchenpflege im ersten Wahlgang besetzt werden konnten, findet am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang statt. Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).

In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Bis zum Mittwoch, 18. März 2026, 16:00 Uhr können neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am Montag, 15. Juni 2026 amtlich publiziert.

Wählbar in die Kirchenpflege ist, wer

    • Mitglied der Landeskirche ist;
    • über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt;
    • das 18. Altersjahr vollendet hat und
    • die weiteren Voraussetzungen gemäss Kirchenordnung erfüllt

(§ 23 GPR, Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung und Art. 5 der Kirchgemeindeordnung Hittnau).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zusätzlich oder anstelle des Vornamens kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag je Behörde unterzeichnen.

Formulare für Wahlvorschläge können während der Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde Hittnau heruntergeladen werden.

 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege, Herr Patrick Schwarzer, Beggingerstrasse 116, 8226 Schleitheim, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Die angefochtene Publikation ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat (wahlleitende Behörde)

Zugehörige Objekte

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2026-03-08 Wahlprotokoll Kirchenpflege (PDF, 334 kB) Download 0 2026-03-08 Wahlprotokoll Kirchenpflege
2026-03-08 Wahlprotokoll Präsidium Kirchenpflege (PDF, 216 kB) Download 1 2026-03-08 Wahlprotokoll Präsidium Kirchenpflege
2026-03-08 Wahlprotokoll Pfarrwahl (PDF, 239 kB) Download 2 2026-03-08 Wahlprotokoll Pfarrwahl