Staudammsicherheit; Projektierung und Umsetzung der Massnahmen am unteren Luppmenweiher, Mehrkosten, gebundene Ausgaben, Kreditgenehmigung
Die Geschäftsleitung hat mit Beschluss Nr. 27 vom 23. September 2024 einen Kredit von CHF 100'000 als gebundene Ausgabe für die Mehrkosten der Staudammsicherheit - Projektierung und Umsetzung der Massnahmen am unteren Luppmenweiher - bewilligt
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können über die unten aufgeschalteten Dokumente elektronisch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Hittnau, 1. Oktober 2024
Zugehörige Objekte
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2024-09-23 Beschluss Staudammsicherheit (PDF, 687.56 kB) | Download | 0 | 2024-09-23 Beschluss Staudammsicherheit |