Behebung von Unwetterschäden: Bewilligung eines Kredites als gebundene Ausgaben

7. Juni 2024

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 51 vom 5. Juni 2024 einen Kredit von CHF 60'000.00 als gebundene Ausgabe im Sinne von §§ 103 ff. des Gemeindegesetzes (GG) für die Behebung der massiven Unwetterschäden aus den Niederschlägen vom 1. bis 3. Juni 2024 bewilligt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 7. Juni 2024