Ergebnis der Gemeindeversammlung vom 18. März 2024

22. März 2024

A. Politische Gemeinde

1. Spital Uster
Beteiligung an der Aktienkapitalerhöhung an der Spital Uster AG mit CHF 500'000.00.
Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Freitag, 22. März 2024, für 30 Tage elektronisch und zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 22. März 2024