Hauskehricht
Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken entsorgt werden. Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Montag (an Ostern und Pfingsten am Dienstag) eingesammelt und abgeführt. Die Abfallsäcke dürfen erst am Montagmorgen vor 07.00 Uhr (nicht am Vortag) bereitgestellt werden, da sie sonst von Haus- und Wildtieren zerfetzt werden können.
Jährliche Kehrichtgrundgebühr
- CHF 45.00 inkl. MwSt. pro Wohn- und Landwirtschaftsbetriebseinheit
- CHF 65.00 inkl. MwSt. pro Gewerbe- und Industrieeinheit
Gebührenmarken
- CHF 0.70 pro 17 l-Sack (1/2 Marke)
- CHF 1.40 pro 35 l-Sack (1 Marke)
- CHF 2.80 pro 60 l-Sack (2 Marken)
- CHF 4.20 pro 110 l-Sack (3 Marken)
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