Identitätskarte / Pass

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Tel. 043 288 66 60
einwohnerkontrolle@hittnau.ch

Identitätskarte / Pass

Wenn Sie nur eine nicht-biometrische Identitätskarte (ohne Pass) bestellen möchten, müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und folgende Dokumente mitbringen:

  • Alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
  • Bei Verlust / Diebstahl des Ausweises: Die polizeiliche Verlustanzeige eines Polizeipostens in der Schweiz
  • 1 Passfoto (nicht älter als 1 Jahr und erstmalige Verwendung für eine ID oder einen Pass). Das Foto kann auch digital per E-Mail eingereicht werden (einwohnerkontrolle@hittnau.ch)

Die Gebühren sind vor Ort bei der Bestellung direkt bar oder mit Karte zu bezahlen.

Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich vorzusprechen; eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die zusätzlich immer von einem Elternteil bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden müssen.

Die neue Identitätskarte wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen eingeschrieben per Post nach Hause zugestellt.

Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an Passbilder sind unbedingt einzuhalten. Die Fotomustertafel finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Gültigkeitsdauer

  • 10 Jahre für Erwachsene
  •  5 Jahre für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Gebühren:

  • CHF 70.00 für Erwachsene
  • CHF 35.00 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Für kurzfristige Reisen gibt es den provisorischen Pass, welcher beim Passbüro Zürich oder direkt am Flughafen ausgestellt werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Anträge für den Pass sowie Kombi-Anträge (Pass und Identitätskarte) müssen direkt beim Passbüro Zürich beantragt werden. Mehr dazu erfahren Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Eine Gebührenübersicht finden Sie über folgenden Link.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere Informationen über die Identitätskarte und den Pass erhalten Sie über diesen LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und unter www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. .

 

Neue biometrische Identitätskarte

Die neue biometrische Identitätskarte ist ab 2. November 2026 verfügbar und kann nur beim Passbüro beantragt werden. Sie wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Damit wird die biometrische Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt. Deren Bezug ist freiwillig und die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.

Die Einführung der biometrischen Identitätskarte bedeutet nicht, dass die bisherige nicht-biometrische Identitätskarte abgeschafft wird. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin zwischen einer ID mit und einer ID ohne Chip wählen. Der Bund empfiehlt Personen, die die Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden möchten, die neue biometrische Identitätskarte. Für Personen, die die ID ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen, ist die nicht-biometrische Identitätskarte weiterhin ausreichend. Sie kann wie bis anhin bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip müssen aufgrund der Einführung der biometrischen ID nicht erneuert werden. Sie bleiben bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig, auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Wie lange die nicht-biometrischen Identitätskarten, die ab dem 2. November 2026 neu ausgestellt werden, für Reisen in die EU gültig bleiben, hängt vom Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens mit der EU (Bilaterale 3) ab.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Pass & Identitätskarte | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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