Abmeldung / Wegzug

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Tel. 043 288 66 60
einwohnerkontrolle@hittnau.ch

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Der Wegzug von Hittnau ist spätestens 14 Tage nach dem Wegzug der Einwohnerkontrolle zu …

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Der Wegzug von Hittnau ist spätestens 14 Tage nach dem Wegzug der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online via eUmzugCH erfolgen.

Falls Sie beabsichtigen, die Schweiz zu verlassen, kann dieser Online-Dienst nicht genutzt werden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend.

Wegzug innerhalb der Schweiz
Es werden nachstehend genannte Unterlagen benötigt:

Schweizer Staatsangehörige

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)

Ausländische Staatsangehörige

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Ausländerausweis

Gebühren
Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.

Wegzug ins Ausland für Schweizer Staatsangehörige
Bei der persönlichen Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzuweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen.

Weitere Informationen für Auslandschweizer erteilt Ihnen das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten.

Wegzug ins Ausland für Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis vorweisen. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss eine Abmeldeerklärung zu Handen des Migrationsamts des Kantons Zürich ausgefüllt werden.

Gebühren
Die Abmeldung ist kostenlos. Sollten Sie eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht usw.) benötigen, kostet diese CHF 30.00.

Zugehörige Objekte