Dauernde Verkehrsanordnung, Weiler Isikon, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

21. Oktober 2026

Betrifft:
Weiler Isikon

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Hittnau hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Weiler Isikon: Schönaustrasse, Bergstrasse, Dichterweg, Weidliweg, Brunnenweg, Erlenstrasse ab Haus-Nr. 23, unbenannte Zufahrtsstrasse zu Liegenschaften Kat. 3815 und Kat. 3819, Kat. 3819 (Privatstrasse)

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20.11.2026

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur

Zugehörige Objekte

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Beschluss Gemeinderat, Tempo-30-Zone Isikon, Projektfestsetzung und Kreditgenehmigung (PDF, 767 kB) Download 0 Beschluss Gemeinderat, Tempo-30-Zone Isikon, Projektfestsetzung und Kreditgenehmigung
Massnahmenplan, T30 Isikon (PDF, 1.64 MB) Download 1 Massnahmenplan, T30 Isikon
Verkehrstechnisches Gutachten, T30 Isikon (PDF, 1.76 MB) Download 2 Verkehrstechnisches Gutachten, T30 Isikon
Stellungnahme KaPo, T30 Isikon (PDF, 159 kB) Download 3 Stellungnahme KaPo, T30 Isikon