Wahlanordnung Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2027–2033
In Anwendung von Art. 7 GO werden leere Wahlzettel verwendet. Es wird – gestützt auf § 61 Abs. 2 GPR bzw. § 31 Abs. 2 VPR – den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidierenden aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl stehen.
Für die Wahlen findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 24. November 2026, 16:00 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 8. März 2027, 16:00 Uhr, können gültige Wahlvorschläge (für den zweiten Wahlgang) zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 1. März 2027 amtlich publiziert.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn sie das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zusätzlich oder anstelle des Vornamens kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag je Behörde unterzeichnen.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan (Website) veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 7. Dezember 2026 bis 14. Dezember 2026, 18:00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können während der Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde Hittnau heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat