Dauernde Verkehrsanordnung, Weiler Schönau, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
Betrifft:
Weiler Schönau
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Hittnau hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
Weiler Schönau: Schönaustrasse, Ravensbüelstrasse, Trogacherstrasse
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann, während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28. Oktober 2026
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| KaPo_T-30-Zone Verfügung (PDF, 145 kB) | Download | 0 | KaPo_T-30-Zone Verfügung |
| Verfügung KaPo_Ausdehnung Schönaustrasse (PDF, 129 kB) | Download | 1 | Verfügung KaPo_Ausdehnung Schönaustrasse |
| Verfügung KaPo_Ausdehnung Ravensbüelstrasse (PDF, 138 kB) | Download | 2 | Verfügung KaPo_Ausdehnung Ravensbüelstrasse |
| GR-Beschluss Tempo-30-Zone Schönau, Projektfestsetzung und Kreditgenehmigung (PDF, 720 kB) | Download | 3 | GR-Beschluss Tempo-30-Zone Schönau, Projektfestsetzung und Kreditgenehmigung |