Nutzungsreglement für den Teepavillon
Der Gemeinderatsbeschluss und das Nutzungsreglement liegen dieser Publikation bei und liegen zudem während der Rekursfrist bei der Einwohnerkontrolle, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich rekurriert werden. Die in zweifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Nutzungsreglement Teepavillon (PDF, 84 kB) | Download | 0 | Nutzungsreglement Teepavillon |