Es ist Pilzsammelzeit!

3. August 2026
Der Kontrollstelle / dem Kontrollkreis Wetzikon sind die Gemeinden Bäretswil, Bauma, Gossau, Grüningen, Hinwil, Hittnau, Pfäffikon, Seegräben und Wetzikon angeschlossen. Zur Durchführung der Kontrollen sind Personen aus diesen Gemeinden berechtigt.

Öffnungszeiten während der Saison: Mitte August bis Ende Pilzsaison (je nach Pilzvorkommen Ende Oktober / Anfang November)
Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag: 18.00–19.00 Uhr
Sonntag: 16.00–18.00 Uhr

Kontrolleur
Xaver Schmid, Telefon 044 930 46 86

Kontrollstelle
Die amtliche Pilzkontrollstelle befindet sich an der Kindergartenstrasse 30 (Nebengebäude, Container bei der „CEVI-Schüür“), 8623 Wetzikon-Kempten.
Link für die Anzeige auf Google Maps: Pilzkontrollstelle WetzikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jedes Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden. Vom 1. bis 10. des Monats ist die Pilzkontrollstelle deshalb geschlossen. An übrigen Tagen darf höchstens 1 kg pro Person gesammelt werden.

Achtung!
Die ausgestellten Kontrollscheine sind nur 24 Stunden gültig. Zur Kontrolle ist das gesamte Sammelgut vorzuweisen. Kauf, Verkauf sowie das Verschenken von Pilzen ohne Kontrollschein ist verboten. Die Konsumenten werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, von der Kontrolle Gebrauch zu machen und nur kontrollierte Pilze zu geniessen. Das Sammeln der Pilze in Plastiksäcken ist zu unterlassen, da sonst das ganze Sammelgut konfisziert werden muss. Die Sammler werden gebeten, sich strikt an die Kontrollzeiten zu halten.

Auszug aus der Pilzschutzverordnung im Kanton Zürich seit 1. Juni 1983: Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 1 Kilo Pilze sammeln.

Empfehlungen für das Pilzsammeln

Vor dem Sammeln:

  • Sich über Sammelvorschriften informieren.

Während dem Sammeln:

  • Zum Sammeln einen luftdurchlässigen Korb verwenden.
  • Pilze in Einzelbehälter nach Arten sortieren.
  • Ausschliesslich bekannte Pilze sammeln, unbekannte Pilze stehen lassen.
  • Beim Pflücken die Pilze vorsichtig ausdrehen und von anhaftendem Schmutz befreien.
  • Stiele von unbekannten Pilzen nicht abschneiden (Bestimmungsmerkmale).
  • Zu junge, zerfressene und alte Exemplare stehen lassen.

Nach dem Sammeln:

  • Alle gesammelten Pilze zur Kontrolle bringen.
  • Pilze möglichst frisch und sofort zubereiten.
  • Keine rohen Pilze essen.
  • Pilze gut durchgaren und in angemessenen Mengen essen.
  • Keine Pilze essen, die man nicht kennt und die nicht kontrolliert wurden.

Weitere Informationen zur Pilzkontrolle finden Sie in der BroschüreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantonalen Labors Kanton Zürich.

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Sicherheit + Gesellschaft