Tempo-30-Zone im Weiler Schönau, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung, Hittnau

20. April 2026

Im Sinne des Mitwirkungsverfahren gemäss §13 Strassengesetz (StrG) wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Durchführende Stelle
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur

Angaben zum Projekt
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 20. April 2026 bis zum 20. Mai 2026 im Gemeindehaus Hittnau (Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, Einwohnerkontrolle, Stock 3) während den Büroöffnungszeiten oder unter www.hittnau.ch auf.

Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 20. Mai 2026

Kontaktstelle:
Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau

 

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur

 

Zugehörige Objekte

Name Download
Schönau verkehrstechnisches Gutachten (PDF, 1.21 MB) Download 0 Schönau verkehrstechnisches Gutachten
Schönau Massnahmenplan (PDF, 1.44 MB) Download 1 Schönau Massnahmenplan