Totalrevision des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen
Der Gemeinderat hat mit GRB 28 vom 8. April 2026 die Totalrevision des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen genehmigt. Der Beschluss und das Reglement liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf und können unter dieser Publikation in den angehängten Dokumenten eingesehen werden. Das neue Reglement wird, unter Vorbehalt der Rechtskraft, auf den 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen (PDF, 114 kB) | Download | 0 | Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen |
| GR-Beschluss Totalrevision Friedhof- und Bestattungswesen (PDF, 781 kB) | Download | 1 | GR-Beschluss Totalrevision Friedhof- und Bestattungswesen |