Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024

28. Juni 2024

A. Politische Gemeinde

1. Finanzen
Jahresrechnung 2023 mit Sonderrechnungen
Genehmigung

B. Schulgemeinde

2. Finanzen
Jahresrechnung 2023
Genehmigung

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

3. Finanzen
Jahresrechnung 2023
Genehmigung

4. Bericht
Jahresbericht 2023
Kenntnisnahme

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Rekursschriften bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, zu richten.

Die Protokolle der Versammlungen liegen ab Freitag, 28. Juni 2024, für 30 Tage elektronisch und zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.

Der Gemeinderat
Die Schulpflege
Die Evang.-ref. Kirchenpflege

Hittnau, 28. Juni 2024