Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichtere Einbürgerung ist der Bund mit Unterstützung vom Kanton und der Gemeinde zuständig. Die erleichtere Einbürgerung dauert ungefähr zwei Jahre.

Voraussetzungen

  • Sie sind Ausländerin bzw. Ausländer und mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht verheiratet. Ihre Partnerin oder Ihr Partner war bei der Heirat schon Schweizerin bzw. Schweizer
  • Ein Elternteil von Ihnen wurde eingebürgert und Sie sind noch nicht 22 Jahre alt
  • Bei Ihrer Geburt war ein Elternteil von Ihnen bereits Schweizer
  • Sie sind noch nicht 18 Jahre alt und staatenlos
  • Ihre Eltern und Ihre Grosseltern haben bereits in der Schweiz gelebt

Gebühren
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhebt eine Gebühr von CHF 900.00. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.00.

Gesuch einreichen
Das Gesuchsformular können Sie bei der Abteilung Sicherheit + Gesellschaft (sicherheit.gesellschaft@hittnau.ch) oder direkt beim SEM unter Angabe Ihrer genauen Postadresse bestellen (ch@sem.admin.ch). Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

Zugehörige Objekte