Vorprojekt für die Sanierung, Renovation und Umnutzung der Liegenschaften im Luppmenareal soll ausgelöst werden
Die Stimmberechtigten entscheiden an der Gemeindeversammlung vom 22. September 2025 über einen Projektierungskredit von CHF 350'000 für ein erweitertes Vorprojekt zur Sanierung, Renovation und Umnutzung der gemeindeeigenen, inventarisierten Bestandesbauten im Luppmenpark.
Das historische Luppmenareal, das zusammen mit dem öffentlichen Gewässer und der Parkanlage umfassend saniert und renoviert werden muss, hat das Potenzial, sich zu einem Ort der Begegnung mit besonderer Ausstrahlungskraft im Zürcher Oberland zu entwickeln. Das Areal wird durch eine moderne Überbauung mit Alterswohnungen ergänzt und aufgewertet. In diesem Kontext passen die maroden Gemeindeliegenschaften nicht in ein repräsentatives, lebendiges Zentrum bzw. einen Park, der seine eigene Identität bewahren und neue Nutzungsmöglichkeiten bieten soll.
Der Gemeinderat hatte deshalb im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um Varianten für eine künftige Nutzung zu prüfen. Die Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude Kosthaus und Riegelhaus war bereits vor der Machbarkeitsstudie klar: Diese sollen als reine Wohngebäude weitergenutzt werden. Für die Nutzungen der Villa, die gegen den Park ausgerichtet sind, wurden hingegen zusammen mit dem Architekten Varianten erarbeitet. An der Dialogveranstaltung vom Samstag, 5. Juli 2025, wurden der interessierten Bevölkerung die bestehenden Projekte mit Kosten im gesamten Luppmenareal aufgezeigt.
Für die drei Gebäude ist mit Sanierungs- bzw. Baukosten von rund 8,7 Millionen Franken zu rechnen, wobei die Kostengenauigkeit (+/−30 %) zu deutlich höheren oder tieferen Ausgaben führen kann. Für die Sanierung, Renovation und Umnutzung der Villa darf mit einer kantonalen Subvention von rund CHF 600’000 gerechnet werden. Zudem sind Kosteneinsparungen von rund CHF 800’000 erwartbar, wenn die Sanierungs- und Renovationsarbeiten gleichzeitig mit dem Neubauprojekt der Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) ausgelöst werden.
Mit einem Vorprojekt soll nun die Machbarkeitsstudie im Detail ausgearbeitet werden. Dabei werden auch die Kosten nochmals auf eine Kostengenauigkeit von +/−15 % präzisiert. Der für dieses erweiterte Vorprojekt notwendige Projektierungskredit von CHF 350’000 wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 22. September 2025 vorgelegt. Über den gesamten Baukredit wird voraussichtlich im Juni 2026 an der Urne abgestimmt.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Luppmenpark |