Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet: Online-Aufschaltung der Unterlagen
Der Gewässerraum schützt die Uferbereiche und stellt sicher, dass Gewässer nicht stärker zugebaut werden. Seit Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG) und Gewässerschutzverordnung (GSchV) im Jahr 2011 ist die Ausscheidung von Gewässerräumen obligatorisch.
Die Kantone waren deshalb verpflichtet, bis Ende 2018 für all ihre Gewässer den entsprechenden Gewässerraum festzulegen. Ausserdem sind sie angewiesen, die Revitalisierung von korrigierten oder verbauten Flüssen und Bächen zu planen. Sanierungsmassnahmen an Wasserkraftwerken sollen zudem die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung vermindern oder beseitigen. Ziel der neuen gesetzlichen Bestimmungen ist, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnaher werden.
Die Unterlagen zur öffentlichen Auflage «Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet» (amtliche Publikation vom 11. März 2024) sind untenstehend aufgeschaltet.
Weiterführende Informationen finden Sie unter Gewässerraum | Kanton Zürich (zh.ch).
Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Hittnau, 27. März 2024