Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom Montag, 27. November 2023

4. Dezember 2023

A. Politische Gemeinde

1. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024
Genehmigung

2. Planung
Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» mit Änderung der Bauordnung
Genehmigung

3. Liegenschaften
Luppmenpark, Kreditabrechnung Privater Gestaltungsplan
Genehmigung

4. Liegenschaften
Luppmenpark, Kreditabrechnung Projektwettbewerb
Genehmigung

5. Liegenschaften
Luppmenpark, Kreditabrechnung Baurechtsvertrag
Genehmigung

B. Schulgemeinde

6. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024
Genehmigung

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

7. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024
Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Rekurse bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, zu richten.

Die Protokolle der Versammlungen liegen ab Dienstag, 5. Dezember 2023, für 30 Tage zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.

Der Gemeinderat
Die Schulpflege
Die Evang.-ref. Kirchenpflege

Hittnau, 4. Dezember 2023

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung vom 27. November 2023