Anordnung Urnenabstimmung für den 12. März 2023
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 86 vom 16. November 2022 den Antrag für die Annahme der Verordnung über die Ausgliederung des Alterswohnens, die teilweise Abgabe des Areals Luppmenpark im Baurecht und den integralen Erhalt des Areals Luppmenpark (Ausgliederungserlass) sowie den dazugehörigen Beleuchtenden Bericht z. Hd. der Stimmberechtigten verabschiedet.
Die Urnenabstimmung ist auf Sonntag, 12. März 2023, angesetzt.
Die Abstimmungsfrage lautet wie folgt:
Wollen Sie die «Verordnung über die Ausgliederung des Alterswohnens sowie die teilweise Abgabe des Areals Luppmenpark im Baurecht sowie den integralen Erhalt des Areals Luppmenpark (Ausgliederungserlass)» annehmen?
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hittnau vom 29. November 2020. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und über ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Hittnau, 27. Januar 2023