Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Schweizerinnen und Schweizer können sich in Ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch erhalten sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht. Für die Einbürgerung als Schweizerin bzw. Schweizer ist Ihre Wohngemeinde zuständig. Die Bearbeitungsdauer liegt bei circa zwei Monaten.

Voraussetzungen

  • Sie sind Schweizerin bzw. Schweizer
  • Sie leben seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Hittnau (für Personen zwischen 16 und 25 Jahren genügen zwei Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich)
  • Sie sind in der Lage, für Ihre Familie aufzukommen
  • Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen
  • Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen

Gebühren
Die Gemeinde Hittnau erhebt folgende Gebühren:

  • Pro Person über 25 Jahren: CHF 300.00
  • Pro Person bis 25 Jahren: CHF 150.00
  • Pro Person bis 20 Jahren: gebührenfrei

Gesuch einreichen
Hier können Sie das Gesuch herunterladen. Das ausgefüllte Formular ist mit den notwendigen Beilagen bei der Abteilung Sicherheit + Gesellschaft der Gemeinde Hittnau physisch oder per E-Mail (sicherheit.gesellschaft@hittnau.ch) einzureichen.

Bisheriges Bürgerrecht
Gewisse Kantone erlauben nur ein Bürgerrecht. Bitte klären Sie dies bei der Gemeinde Ihres derzeitigen Heimatortes vor Gesuchseinreichung ab.

Zugehörige Objekte