Natur- und Landschaftsschutz

Seit dem 1. Juni 2022 ist die revidierte Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Gemeinde Hittnau inkl. Inventar rechtsgültig. Es enthält die besonders wertvollen, schützenswerten Trocken- und Feuchtwiesen, Einzelbäume und Alleen, Hecken und Feldgehölze sowie Gewässer auf dem Gemeindegebiet.

Das Inventar ist über den Link Geoportal öffentlich einsehbar, damit die hochwertigen Naturstandorte erlebt, geschätzt und geschützt werden können. Wird über die Kartenauswahl die Karte «Natur & Landschaft» angewählt, werden alle kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte angezeigt. Informationen zu den einzelnen Objekten sind in einem als PDF-Datei hinterlegten Objektblatt abrufbar. Dazu muss das gewünschte Schutzobjekt angewählt werden.

Die Gemeinde hat den Schutz der inventarisierten Natur- und Landschaftsobjekte nachhaltig sicherzustellen. Sie tut dies mit der Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung, die verbindliche Anordnungen zum Unterhalt der Objekte und zum Schutz vor schädlichen Einflüssen und Störungen enthält. Andererseits ist die Gemeinde bestrebt, die Bevölkerung für ein respektvolles und naturschutzkonformes Verhalten zu sensibilisieren.

Zugehörige Objekte