Baurechtlicher Entscheid (Zustellung)
Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen, seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde, schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide(s) zu verlangen.
Zugehörige Objekte
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