Zusatzleistungen zur AHV / IV

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link.

 

Allgemeine Kontaktstelle:
Gemeinde Pfäffikon
AHV/IV-Zweigstelle
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon
Telefon: 044 952 52 40
E-Mail: sozialversicherungen@pfaeffikon.ch
Webseite

 

 

Bedarfsabklärungsstelle

Damit die Kosten für diese Hilfen zu Hause bei den Zusatzleistungen abgerechnet werden dürfen, muss vor dem Leistungsbezug der Bedarf durch eine Bedarfsbescheinigungsstelle abgeklärt und bescheinigt werden. In einem persönlichen Gespräch wird gemeinsam geklärt, in welchem Bereich Unterstützung nötig und erwünscht ist. Dabei wird großer Wert auf Autonomie, Selbstbestimmung und die Wahrung der Privatsphäre gelegt.

Für die Gemeinden Pfäffikon, Russikon, Fehraltorf und Hittnau übernimmt diese Aufgabe seit dem 1. Februar 2025 Frau Annette Keller, von der Fachstelle Alter und Gesundheit der Gemeinde Pfäffikon.

Für Terminvereinbarungen oder unverbindliche Anfragen und Beratungen melden Sie sich bitte direkt bei der folgenden Adresse:

Kontaktperson für Bedarfsabklärungen:
Frau Annette Keller
Fachstelle Alter und Gesundheit
Gemeindeverwaltung Pfäffikon
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon
Tel.: 044 952 52 02
E-Mail: gesundheit-alter@pfaeffikon.ch

 

Zugehörige Objekte

Name
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