Zusatzleistungen

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV / IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, kann berechnet werden, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenden Sie sich bitte für eine Beratung an die zuständige Beratungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV / IV:

Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon
Telefon: 044 952 52 40
E-Mail: sozialversicherungen@pfaeffikon.ch
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