Ergebnisse der Gemeindeversammlung von Montag, 25. Juni 2018

27. Juni 2018

Ergebnisse der Gemeindeversammlung von Montag, 25. Juni 2018

A. Politische Gemeinde

1. Finanzen
Jahresrechnung 2017 mit Sonderrechnungen
Zustimmung ohne Änderungen

2. Initiativen
Initiative von Christian Brunner, lautend auf „Änderung der Bau- und Zonenordnung“
Ablehnung der Initiative

3. Abstimmungen + Wahlen
Wahl der Wahlbüromitglieder (Amtsperiode 2018 – 2022)
Zustimmung ohne Änderungen

B. Schulgemeinde

4. Finanzen
Jahresrechnung 2017
Zustimmung ohne Änderungen

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

5. Finanzen
Jahresrechnung 2017
Zustimmung ohne Änderungen

6. Berichte
Jahresbericht 2017
Zustimmung

Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Rekursschriften bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Christian Mäder, Schönbüelstrasse 32b, 8330 Pfäffikon zu richten.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 3. Juli 2018, für 30 Tage währen den Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle der Politischen Gemeinde Hittnau zur Einsicht auf.

Gemeinderat Hittnau

Hittnau, 27. Juni 2018