Besoldungs- und Entschädigungsreglement der Feuerwehr Hittnau, Teilrevision
Der Gemeinderat Hittnau hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2021 die Teilrevision des Besoldungs- und Entschädigungsreglements der Feuerwehr Hittnau genehmigt. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:
Einsatzsold pro Stunde | CHF | 50.00 | (bisher: CHF 35.00 |
Funktionsentschädigung Ausbildung | CHF | 2'500.00 | (neu) |
Funktionsentschädigung Stabsunterstützung/Einsatzplanung | CHF | 2'000.00 | (neu) |
Funktionsentschädigung Alarmierung/Übermittlung | CHF | 900.00 | (neu) |
Funktionsentschädigung Zentrale | CHF | 500.00 | (neu) |
Weiter wurden einzelne Kompetenzen neu zugeteilt und redaktionelle Änderungen aufgrund neuer übergeordneten kommunalrechtlichen Grundlagen der Gemeinde und kantonalrechtlichen Grundlagen der GVZ vorgenommen. Die Teilrevision des Besoldungs- und Entschädigungsreglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.
Das Besoldungs- und Entschädigungsreglement inkl. aller getätigten Änderungen kann während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit + Gesellschaft, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Hittnau, 18. Juni 2021